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Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden der PawPacs UG (haftungsbeschränkt).

Nur für Geschäftskunden: PawPacs richtet seine Angebote nicht an Verbraucher. Individuelle Angebote, Leistungsbeschreibungen, Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung und Service Level Agreements bleiben vorrangig. English business terms

1. Anbieter, Geltungsbereich und Rangfolge

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der PawPacs UG (haftungsbeschränkt), Kiekebüscher Dorfstraße 25, 12529 Schönefeld („PawPacs“), und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Auftraggeber“). Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn PawPacs ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuell unterzeichnete Vereinbarung oder Angebot, Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, Service Level Agreement, konkrete Leistungsbeschreibung und anschließend diese AGB.

2. Vertragsschluss

Darstellungen auf der Website sind eine Aufforderung zur Abgabe einer geschäftlichen Anfrage und noch kein verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots, eine Auftragsbestätigung oder die einvernehmliche Bereitstellung der vereinbarten Leistung zustande. Der Auftraggeber bestätigt, im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

3. Leistungsumfang

Inhalt, Betriebsmodell, Speicherumfang, Module, Standorte, Modalitäten, Schnittstellen, Support und gegebenenfalls zugesagte Verfügbarkeit ergeben sich ausschließlich aus den vorrangigen Vertragsunterlagen. Produktbeschreibungen auf der Website beschreiben den möglichen Funktionsumfang, nicht automatisch den Umfang jeder Installation.

PawPacs darf zur Leistungserbringung geeignete Unterauftragnehmer und standardisierte Dritt- oder Open-Source-Komponenten einsetzen, soweit die vereinbarte Funktion, Sicherheit und datenschutzrechtlichen Anforderungen gewahrt bleiben. Datenschutzrechtliche Unterauftragsverarbeiter werden nach der einschlägigen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung eingesetzt.

4. Test- und Pilotbetrieb

Im nicht ausdrücklich für Produktivdaten freigegebenen Test- oder Pilotbetrieb dürfen nur synthetische oder wirksam anonymisierte Daten verwendet werden. Ein Testzugang wird nicht automatisch kostenpflichtig verlängert. Produktivbetrieb setzt eine gesonderte Beauftragung, die erforderliche Datenschutzvereinbarung und die technische Freigabe voraus.

5. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig richtige und vollständige Ansprechpartner, technische Informationen, Freigaben, Netzwerkzugänge und sonstige Voraussetzungen bereit. Er ist insbesondere für die Rechtmäßigkeit der von ihm verarbeiteten Inhalte, die Information betroffener Personen, die Vergabe seiner Benutzerberechtigungen sowie die Sicherheit seiner Endgeräte und lokalen Netze verantwortlich.

Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung, nicht verfügbarer Herstellerzugänge, ungeeigneter Netze oder nicht vereinbarter Drittleistungen können nach vorheriger Information gesondert berechnet werden.

6. Benutzerkonten und Zugriffsschutz

Konten sind personenbezogen zu verwenden und Zugangsdaten geheim zu halten. Der Auftraggeber informiert PawPacs unverzüglich über vermutete Kompromittierungen, ausgeschiedene Nutzer und fehlerhafte Berechtigungen. Verfügbare Mehrfaktor-Authentifizierung ist für administrative oder besonders schutzbedürftige Zugriffe zu verwenden, soweit sie für die konkrete Installation vereinbart oder technisch bereitgestellt ist.

7. DICOM, Modalitäten und lokales Netzwerk

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, bleiben Konfiguration, Zulassung, Wartung und sichere Netzwerkanbindung von CT, MRT, Röntgen, Ultraschall und sonstigen Drittsystemen in der Verantwortung des Auftraggebers beziehungsweise des jeweiligen Geräteherstellers. PawPacs stellt die vereinbarten Zielparameter bereit und unterstützt im beauftragten Umfang. Klassisches unverschlüsseltes DICOM innerhalb des Kundennetzes muss durch Segmentierung, Firewallregeln und geeignete lokale Schutzmaßnahmen abgesichert werden.

8. Betrieb, Wartung und Verfügbarkeit

PawPacs betreibt die vereinbarten Dienste mit angemessener fachlicher Sorgfalt. Eine bestimmte Verfügbarkeit, Reaktionszeit, Wiederanlaufzeit oder ein 24/7-Support wird nur geschuldet, wenn dies in einem Angebot oder Service Level Agreement ausdrücklich zugesagt ist. Notwendige Wartungs-, Sicherheits- und Updatearbeiten dürfen durchgeführt werden; planbare wesentliche Einschränkungen werden nach Möglichkeit vorab angekündigt.

9. Speicher, Backup und Wiederherstellung

Primärspeicher ist kein eigenständiges Langzeit- oder Offline-Backup. Umfang, Ziel, Aufbewahrung, Verschlüsselung, Wiederherstellungsweg sowie RPO und RTO eines beauftragten Backups ergeben sich aus dem Angebot oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung. Kurzfristige technische Snapshots oder Recovery-Kopien dienen der Betriebswiederherstellung und ersetzen kein ausdrücklich beauftragtes Backup.

Der Auftraggeber wählt die für seine gesetzlichen, beruflichen und betrieblichen Aufbewahrungspflichten erforderliche Speicher- und Backupstufe. PawPacs bleibt für die ordnungsgemäße Erbringung ausdrücklich beauftragter Backup-Leistungen verantwortlich.

10. Kundendaten und Nutzungsrechte

Rechte an den vom Auftraggeber bereitgestellten Daten verbleiben beim Auftraggeber beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Der Auftraggeber räumt PawPacs für die Vertragsdauer die zur Speicherung, Übertragung, Darstellung, Sicherung und sonstigen vereinbarten Verarbeitung erforderlichen Rechte ein. Eine Nutzung für eigene Werbung, Profilbildung oder andere vertragsfremde Zwecke erfolgt nicht ohne gesonderte Rechtsgrundlage und Vereinbarung.

11. Datenschutz und Vertraulichkeit

Beide Parteien beachten die auf sie anwendbaren Datenschutzvorschriften. Verarbeitet PawPacs personenbezogene Daten im Auftrag, ist vor dem Produktivbetrieb eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abzuschließen. Sie regelt insbesondere Weisungen, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragsverarbeiter, Vorfälle, Betroffenenrechte, Nachweise, Export und Löschung.

Die Parteien behandeln nicht offenkundige geschäftliche, technische, medizinische und organisatorische Informationen vertraulich und beschränken Zugriffe auf Personen, die sie für den vereinbarten Zweck benötigen. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

12. Vergütung, Steuern und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot oder Vertrag genannten Nettopreise. Umsatzsteuer wird berechnet, soweit sie gesetzlich anfällt; bei grenzüberschreitenden Leistungen können Reverse-Charge-, Import-, Zoll- oder vergleichbare Pflichten beim Auftraggeber entstehen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte dürfen nur aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

13. Laufzeit und ordentliche Kündigung

Laufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem individuellen Vertrag. Fehlt eine abweichende Regelung, können monatlich abgerechnete Cloud-Leistungen zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden. Einmalige Projektleistungen enden mit Abnahme beziehungsweise vollständiger Erbringung.

14. Außerordentliche Kündigung und Sperrung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. PawPacs darf Zugriffe vorübergehend und verhältnismäßig beschränken, wenn eine konkrete Sicherheitsgefahr, rechtswidrige Nutzung, erhebliche Gefährdung anderer Systeme oder trotz Mahnung ein wesentlicher Zahlungsverzug besteht. Soweit vertretbar, wird der Auftraggeber vorher informiert und erhält Gelegenheit zur Abhilfe.

15. Vertragsende, Export und Löschung

Der Auftraggeber kann vor Vertragsende einen Standardexport seiner Daten verlangen. Soweit im individuellen Vertrag nichts anderes geregelt ist, werden Produktionsdaten nach Vertragsende für eine Übergangs- und Exportphase von bis zu 60 Kalendertagen ausschließlich zur Herausgabe, Migration und vereinbarten Unterstützung vorgehalten. Der Auftraggeber kann eine frühere Löschung anweisen.

Nach Ablauf der Phase werden aktive Produktionsdaten gelöscht, sofern keine gesetzliche Pflicht entgegensteht. Sicherungs- und Recovery-Kopien werden innerhalb der vereinbarten beziehungsweise dokumentierten Rotations- und Löschfristen außer Betrieb genommen und überschrieben. Individuelle Migrationen, Transformationen oder Datenträger können gesondert vergütet werden.

16. Software, Arbeitsergebnisse und Open Source

PawPacs behält die Rechte an seiner vorbestehenden Software, Plattform, Werkzeugen, Vorlagen und allgemeinem Know-how. Der Auftraggeber erhält für die Vertragsdauer das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die vereinbarten Dienste für seine internen geschäftlichen Zwecke zu nutzen. Rechte an individuell erstellten Arbeitsergebnissen werden im Angebot festgelegt. Für Open-Source- und Drittkomponenten gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen.

17. Fachliche und regulatorische Verantwortung

PawPacs ersetzt keine tierärztliche, ärztliche oder sonstige fachliche Entscheidung. Die verantwortlichen Fachpersonen bleiben für Diagnose, Behandlung, Befundung, geeignete Monitore und Arbeitsplätze sowie die Prüfung klinisch relevanter Ergebnisse verantwortlich. Eine Nutzung in der Humanmedizin oder als primärdiagnostisches System ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vertraglich vorgesehen und regulatorisch freigegeben ist.

18. Mängel

Der Auftraggeber meldet reproduzierbare Mängel mit den für die Analyse erforderlichen Informationen. PawPacs erhält eine angemessene Gelegenheit zur Nacherfüllung. Eine verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB wird bei mietrechtlich einzuordnenden Softwareleistungen ausgeschlossen.

19. Haftung

PawPacs haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, aufgrund einer ausdrücklichen Garantie sowie in allen weiteren Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende Ansprüche betroffener Personen nach dem Datenschutzrecht werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.

20. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, die sie trotz angemessener Vorsorge nicht beherrschen kann, insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, flächendeckende Telekommunikations- oder Energieausfälle sowie erhebliche Angriffe auf fremde Infrastruktur. Die betroffene Partei informiert die andere Seite und begrenzt die Auswirkungen im zumutbaren Umfang.

21. Internationale Leistungen

Eine Rechtswahl zugunsten deutschen Rechts verdrängt keine zwingenden Vorschriften, die auf Datenschutz, Steuern, Zoll, Export, Produktsicherheit, Umweltpflichten oder berufliche Tätigkeiten am Zielort anwendbar sind. Verantwortlichkeiten für Lieferung, Import, Konformität und Entsorgung von Hardware werden vor grenzüberschreitendem Versand im individuellen Angebot festgelegt.

22. Änderungen und Textform

Ergänzungen und Änderungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Eine neue Fassung dieser AGB wird nicht allein durch Veröffentlichung auf der Website Bestandteil eines bestehenden Vertrags.

23. Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig und wirksam vereinbart, der Sitz von PawPacs. PawPacs bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen. Zwingendes ausländisches Recht bleibt nach Ziffer 21 unberührt.

Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

24. Stand

Stand: 27. August 2026.

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